Tipp # 1 / 2022

Zahnarzt- und Dentalhygienekosten
sind unter gewissen Umständen als Gesundheitskosten abziehbar!

Prüfen Sie, ob Ihre Grund- oder Zusatzversicherung einen Beitrag an Ihre Zahnarztkosten beiträgt.

Bewahren Sie Kopien Ihrer Zahnarztrechnungen auf und legen Sie diese zu den Steuerunterlagen.

Die Grenze der Abzüge sind sehr individuell; übersteigen sie 5% vom Resteinkommen können Sie abgezogen werden. (Einkommen nach Abzug allgemeiner Abzüge und Aufwendungen)

Als Faustregel gilt, ab CHF 1’000.- die Rechnung aufzubewahren und für einen Abzug zu prüfen.

Verlangen Sie auch immer einen Auszug für die Steuererklärung von Ihrer Krankenkasse, oder prüfen Sie, ob sie ihn im Online-Account herunterladen können.

Gerne beraten wir Sie persönlich!