Tipp # 3 / 2024

Entlastung für Familien:
Neues Steuergeschenk in Zürich ab Steuerjahr 2024

Hallo liebe Familien!

Heute haben wir tolle Neuigkeiten für euch, die das Familienleben in Zürich und in der ganzen Schweiz ein bisschen einfacher machen werden. Seit dem 1. Januar 2024 gibt es eine wichtige Änderung bei den Steuerabzügen, die vor allem Eltern freuen wird, die ihre Kinder extern betreuen lassen.



Erhöhung der Abzüge für Kinderbetreuungskosten

Kantonale Steuer (Zürich): Du kannst nun bis zu CHF 25’000 pro Kind für die Kosten der Fremdbetreuung abziehen.
Direkte Bundessteuer: Hier beträgt der Maximalabzug sogar CHF 25’500 pro Kind.

Mit dieser Erhöhung der Abzüge könnt ihr nicht nur Geld sparen, sondern auch die bestmögliche Betreuung für eure Kinder sicherstellen, ohne zu tief in die Tasche greifen zu müssen.


Voraussetzungen

Altersgrenze: Die abzugsfähigen Ausgaben gelten für die Betreuung von Kindern unter 14 Jahren, die in deinem Haushalt leben und von dir unterhalten werden.

Bedingungen für den Abzug: Die Kosten sind nur dann abziehbar, wenn beide Elternteile gleichzeitig aufgrund von Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit an der Betreuung der Kinder gehindert sind.

Beispielsweise sind Ausgaben für eine Kita nicht abzugsfähig, wenn ein Elternteil keine Erwerbseinkünfte hat.


Wichtig: Belege sammeln

Um von den (höheren) Abzügen profitieren zu können, musst du alle Ausgaben für die Kinderbetreuung detailliert nachweisen. Fordere rechtzeitig eine jährliche Aufstellung der Betreuungskosten von deiner Kita oder Betreuungseinrichtung an und bewahre diese Belege sorgfältig auf.


Unterstützung bei der Erfassung der Kosten

Wir bieten dir eine kostenlose Arbeitshilfe zur Erfassung der Kinderbetreuungskosten an. Du kannst die Vorlage hier herunterladen:


Fazit

Diese Änderungen bieten eine hervorragende Gelegenheit für Eltern, finanzielle Entlastung zu erhalten. Sammle alle notwendigen Belege rechtzeitig, damit du bei der nächsten Steuererklärung bestens vorbereitet bist.

Teile diese Neuigkeiten gerne mit anderen Familien, die ebenfalls davon profitieren könnten.
Wenn du Fragen hast oder Unterstützung benötigst, stehen wir dir gerne zur Verfügung.

Hinweis: Die genannten Limiten gelten für den Kanton Zürich. Für Informationen zu anderen Kantonen kannst du uns gerne kontaktieren.