Tipp # 2
Kosten für Fortpflanzungshilfen – sind als Gesundheitskosten abziehbar!
Heute haben wir einen wichtigen Tipp für alle, die medizinische Unterstützung auf dem Weg zum Wunschkind suchen. Wusstet ihr, dass Kosten für Fortpflanzungshilfen als Gesundheitskosten von der Steuer absetzbar sind? Hier ist, was ihr dazu wissen solltet:
- Kostenübernahme durch Versicherungen prüfen
- Kosten für die Hormonbehandlungen sind abzugsfähig
- Wie viel kann abgezogen werden?
- Belege sammeln
- Krankenkassen-Übersicht anfordern
- persönliche Beratung
Kostenübernahme durch Versicherungen prüfen
Bevor du mit einer Hormonbehandlung oder einer anderen Methode der assistierten Fortpflanzung beginnst, solltest du deine Versicherungsverträge überprüfen. Sowohl die Grund- als auch die Zusatzversicherung können unter bestimmten Bedingungen einen Teil der Kosten übernehmen – das kann deine finanzielle Belastung erheblich reduzieren.
Kosten für die Hormonbehandlungen und diverser weiterer Behandlungen sind abzugsfähig
Die Ausgaben für Hormonbehandlungen sowie für Verfahren wie künstliche Insemination oder In-vitro-Fertilisation (IVF ICSI) sind grundsätzlich steuerlich abziehbar. Es ist wichtig, alle Belege sorgfältig aufzubewahren und deiner Steuererklärung beizufügen. Diese Belege sind der Schlüssel dafür, dass ihr die Kosten geltend machen könnt.
Auszug aus dem Kreisschreiben Nr. 11 der Eidgenössischen Steuerverwaltung:
„Sowohl die Kosten für Hormonbehandlungen, als auch diejenigen, welche aufgrund von homologer künstlicher Insemination oder In-vitro-Fertilisation (IVF ICSI) anfallen, werden als abzugsfähige
Krankheitskosten anerkannt. Die Abzugsfähigkeit besteht auch, wenn der Eingriff und damit
die Kosten beim „gesunden“ Ehepartner anfallen (vgl. VGer ZH vom 4. Juli 2001 [Zürcher
Steuerpraxis ZStP 2001, 288 ff.], VRK SG vom 26. Februar 2004 [St. Galler Steuerentscheide SGE 2004 Nr. 3]).„
Wie viel kann abgezogen werden?
In den meisten Fällen kannst du Gesundheitskosten, die 5 % deines nach allgemeinen Abzügen verbleibenden Einkommens übersteigen, steuerlich geltend machen. Als Faustregel gilt: Bewahre alle Rechnungen ab CHF 1’000.– auf und prüfe deren Abzugsfähigkeit.
Im Kanton Zürich gilt diese Regelung; andere Kantone handhaben es ähnlich.
Belege von der Krankenkasse
Deine Krankenkasse kann dir eine Übersicht über die abzugsfähigen Kosten für die Steuererklärung zur Verfügung stellen. Oft kannst du diese auch direkt über deinen Online-Account herunterladen.
Persönliche Beratung nutzen
Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir euch gerne zur Verfügung. Unsere Beratung ist persönlich und diskret, um euch bestmöglich bei eurem Kinderwunsch zu unterstützen.
Nutzt diese Informationen, um eure finanzielle Last auf dem Weg zur Elternschaft zu erleichtern. Teilt diesen Tipp auch mit Freunden und Bekannten, die sich ähnlichen Herausforderungen stellen. Wir sind gern hier, um euch zu helfen!