Tipp # 2 / 2023

Kosten für Fortpflanzungshilfen – sind als Gesundheitskosten abziehbar!

Prüfen Sie, ob Ihre Grund- oder Zusatzversicherung einen Beitrag an Ihre Kosten der Fortpflanzungshilfen beiträgt.

Kosten für die Hormonbehandlungen und diverser weiterer Behandlungen sind abzugsfähig.Bewahren Sie Kopien sämtlicher auf und legen Sie diese zu den Steuerunterlagen.

Gerne beraten wir Sie dazu persönlich und diskret!

Auszug aus dem Kreisschreiben Nr. 11 der Eidgenössischen Steuerverwaltung:
Sowohl die Kosten für Hormonbehandlungen, als auch diejenigen, welche aufgrund von homologer künstlicher Insemination oder In-vitro-Fertilisation (IVF ICSI) anfallen, werden als abzugsfähige
Krankheitskosten anerkannt. Die Abzugsfähigkeit besteht auch, wenn der Eingriff und damit
die Kosten beim „gesunden“ Ehepartner anfallen (vgl. VGer ZH vom 4. Juli 2001 [Zürcher
Steuerpraxis ZStP 2001, 288 ff.], VRK SG vom 26. Februar 2004 [St. Galler Steuerentscheide SGE 2004 Nr. 3]).

Die Grenze der Abzüge sind sehr individuell; übersteigen sie 5% vom Resteinkommen können Sie abgezogen werden. (Einkommen nach Abzug allgemeiner Abzüge und Aufwendungen)

Als Faustregel gilt, ab CHF 1’000.- die Rechnung aufzubewahren und für einen Abzug zu prüfen.

Verlangen Sie auch immer einen Auszug für die Steuererklärung von Ihrer Krankenkasse, oder prüfen Sie, ob sie ihn im Online-Account herunterladen können.