Tipp # 2 / 2023

Kosten für Fortpflanzungshilfen – sind als Gesundheitskosten abziehbar!

Heute haben wir einen wichtigen Tipp für alle, die Unterstützung auf dem Weg zum Wunschkind suchen. Wusstet ihr, dass Kosten für Fortpflanzungshilfen als Gesundheitskosten von der Steuer absetzbar sind? Hier ist, was ihr dazu wissen solltet:

  • Kostenübernahme durch Versicherungen prüfen
  • Kosten für die Hormonbehandlungen sind abzugsfähig
  • Wie viel kann abgezogen werden?
  • Belege sammeln
  • Krankenkassen-Übersicht anfordern
  • persönliche Beratung

Kostenübernahme durch Versicherungen prüfen

Bevor ihr euch auf den möglicherweise kostspieligen Weg der Hormonbehandlungen oder anderer reproduktiver Technologien macht, lohnt sich ein Blick in eure Versicherungspolicen. Sowohl Grund- als auch Zusatzversicherungen können einen Teil der Kosten übernehmen. Das kann eine erhebliche finanzielle Erleichterung bedeuten.

Kosten für die Hormonbehandlungen und diverser weiterer Behandlungen sind abzugsfähig

Die Kosten für Hormonbehandlungen und weitere Behandlungen, wie die künstliche Insemination oder die In-vitro-Fertilisation, sind steuerlich abzugsfähig. Es ist wichtig, dass ihr alle Belege sorgfältig aufbewahrt und zu euren Steuerunterlagen hinzufügt. Diese Belege sind der Schlüssel dafür, dass ihr die Kosten geltend machen könnt.

Auszug aus dem Kreisschreiben Nr. 11 der Eidgenössischen Steuerverwaltung:
Sowohl die Kosten für Hormonbehandlungen, als auch diejenigen, welche aufgrund von homologer künstlicher Insemination oder In-vitro-Fertilisation (IVF ICSI) anfallen, werden als abzugsfähige
Krankheitskosten anerkannt. Die Abzugsfähigkeit besteht auch, wenn der Eingriff und damit
die Kosten beim „gesunden“ Ehepartner anfallen (vgl. VGer ZH vom 4. Juli 2001 [Zürcher
Steuerpraxis ZStP 2001, 288 ff.], VRK SG vom 26. Februar 2004 [St. Galler Steuerentscheide SGE 2004 Nr. 3]).

Wie viel kann abgezogen werden?

Die Höhe der Abzüge ist sehr individuell; generell können Kosten, die 5% des Resteinkommens übersteigen, abgezogen werden. (Einkommen nach Abzug allgemeiner Abzüge und Aufwendungen)
Als Richtwert gilt: Behaltet alle Rechnungen ab CHF 1’000.- und prüft, ob ein Abzug möglich ist. (gültig für den Kanton Zürich)
Andere Kantone halten es ähnlich.

Belege von der Krankenkasse

Vergesst nicht, einen Auszug eurer abzugsfähigen Kosten für die Steuererklärung von eurer Krankenkasse anzufordern. Oft könnt ihr diese Nachweise auch einfach in eurem Online-Account bei der Krankenkasse herunterladen.

Persönliche Beratung nutzen

Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir euch gerne zur Verfügung. Unsere Beratung ist persönlich und diskret, um euch bestmöglich zu unterstützen.

Nutzt diese Informationen, um eure finanzielle Last auf dem Weg zur Elternschaft zu erleichtern. Teilt diesen Tipp auch mit Freunden und Bekannten, die sich ähnlichen Herausforderungen stellen. Wir sind gern hier, um euch zu helfen!

Faustregel

Als Faustregel gilt, ab CHF 1’000.- die Rechnung aufzubewahren und für einen Abzug zu prüfen.